Die Rechtsanwälte Ronny Weigert & Sascha Wolf heißen Sie herzlich Willkommen

Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserem Webprojekt www.verkehrsrecht-sachsen.de.

Bei unserer Webseite handelt es sich um ein gemeinsames Projekt der Rechtsanwälte Ronny Weigert und Sascha Wolf. Hier finden Sie eine Vielzahl von Beiträgen, Hinweisen, Ratschlägen und Informationen rund um das Thema Verkehrsrecht.

Einerseits besteht das Verklehrsrecht aus dem Verkehrsschadensrecht. Dabei sind alle rechtlichen Streitigkeiten umfasst, welche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gerichtet sind.

Daneben gibt es das Vekehrsstrafrecht, welches sich aus strafrechtlichen und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Verletzungshandlungen ergeben. Das Verkehrsstrafrecht spielt bei fast allen Unfällen, welche auch verkehrsschadensrechtlich relevant sind, eine Rolle.

Das Verkehrsstrafrecht spielt aber auch in vielen Fällen eine Rolle, bei welchem kein Unfall erfolgt ist.

Das Verkehrsstrafrecht teilt sich in das reine Strafrecht und in das Ordnungswidrigkeitenrecht.

Exemplarisch sei für das Ordnungswidrigkeitenrecht der Bußgeldbescheid nach Geschwindigkeitsüberschreitung oder Abstandsmessung zu nennen.

Ein strafrechtlicher Teil des Verkehrsrechts ist z.B. das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.

In den folgenden Beiträgen geben wir aber auch Informationen über das Thema Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht.

Vor allem die Tatsache, dass strafrechtliche und zivilrechtliche Gesichtspunkte oft parallel auftreten, verwirrt Mandanten immer wieder. Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung führt dies darüber hinaus gerade bei einer Selbstbeteiligung bei der Versicherung zu doppelten Kosten.

Unabhängig dieser Kosten kann es zu Verwirrungen kommen, wenn ein Zvilverfahren wegen Schadensersatz parallel neben einem Bußgeldverfahren oder Strafverfahren läuft. Der Freispruch oder die Einstellung eines verkehrsstrafrechtlichen oder bußgeldrechtlichen Verfahrens hatt z.B. keinerlei unmittlebare Auswirlung auf das Zivilverfahren. Vor allem wird dieses Verfahren dadurch nicht beendet.

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